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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 9 K 9259/13 EFG 2017 S. 881 Nr. 11

Gesetze: AO § 191 Abs. 1, AO § 69, AO § 34, AO § 90 Abs. 1, AO § 162, GmbHG § 43 Abs. 1

Geschäftsführerhaftung

Maßgeblichkeit der finanziellen Leistungsfähigkeit der GmbH im Zeitpunkt der Kenntnis des Geschäftsführers von der Existenz der betreffenden Steuerschuld

Mitwirkungspflicht

Leitsatz

1. Für die Frage einer Haftungsinanspruchnahme des (ehemaligen) Geschäftsführers nach § 69 i. V. m. § 34 AO kommt es nicht auf die tatsächliche finanzielle Leistungsfähigkeit der GmbH im Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten, sondern auf deren finanzielle Leistungsfähigkeit im Zeitpunkt der positiven Kenntnis des GmbH-Geschäftsführers von der Existenz der betreffenden Abgabenverbindlichkeiten an.

2. Im Rahmen der GmbH-Geschäftsführerhaftung nach § 69 i. V. m. § 34 Abs. 1 AO trifft den (ehemaligen) Geschäftsführer als Haftungsschuldner eine besonders intensive Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des Sachverhalts im Hinblick auf die Ermittlung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gesellschaft. Mangelnde Mitwirkung des Haftungsschuldners geht prozessual zu seinen Lasten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 881 Nr. 11
AAAAG-44890

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.02.2017 - 9 K 9259/13

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