Maßgeblichkeit der finanziellen Leistungsfähigkeit der GmbH im Zeitpunkt der Kenntnis des Geschäftsführers von der Existenz
der betreffenden Steuerschuld
Mitwirkungspflicht
Leitsatz
1. Für die Frage einer Haftungsinanspruchnahme des (ehemaligen) Geschäftsführers nach § 69 i. V. m. § 34 AO kommt es nicht
auf die tatsächliche finanzielle Leistungsfähigkeit der GmbH im Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten, sondern
auf deren finanzielle Leistungsfähigkeit im Zeitpunkt der positiven Kenntnis des GmbH-Geschäftsführers von der Existenz der
betreffenden Abgabenverbindlichkeiten an.
2. Im Rahmen der GmbH-Geschäftsführerhaftung nach § 69 i. V. m. § 34 Abs. 1 AO trifft den (ehemaligen) Geschäftsführer als
Haftungsschuldner eine besonders intensive Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des Sachverhalts im Hinblick auf die Ermittlung
der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gesellschaft. Mangelnde Mitwirkung des Haftungsschuldners geht prozessual zu seinen
Lasten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 881 Nr. 11 AAAAG-44890
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.02.2017 - 9 K 9259/13
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