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OLG Hamm 09.03.2017 27 W 175/16, NWB 20/2017 S. 1492

Gesellschaftsrecht | Pflicht zu Handelsregister-Anmeldungen durch UG/GmbH-Geschäftsführer trotz Insolvenz

Auch wenn mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der UG (haftungsbeschränkt) bzw. GmbH die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter übergeht, bleiben die Organe der Gesellschaft und namentlich die organschaftliche Stellung eines amtierenden Geschäftsführers hiervon mit der Folge unberührt, dass, soweit der durch das Insolvenzverfahren nicht verdrängte gesellschaftsrechtliche Bereich betroffen ist, insoweit Letzterer (und eben nicht der Insolvenzverwalter bzw. der vorläufige Insolvenzverwalter) berechtigt und verpflichtet bleibt (§§ 39, 78 GmbHG), die Änderung der Vertretungsverhältnisse oder die geänderte Geschäftsanschrift zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Unterlässt er (schuldhaft) die Anmeldung, kann eine Zwangsgeldfestsetzung gerec...

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