Klausur-Leitfaden Bilanzsteuerrecht
1. Aufl. 2017
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I. Gegenstand der Prüfungsklausuren „Buchführung und Bilanzwesen“
1. „Buchführung und Bilanzwesen“ als Teil der Steuerberaterprüfung
Die Steuerberaterprüfung besteht aus drei Aufsichtsarbeiten. Zwei Aufsichtsarbeiten hiervon sollen die Inhalte
„Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer
Verbrauch- und Verkehrssteuern, Grundzüge des Zollrechts“
abdecken. Eine Prüfungsarbeit soll sich mit „Buchführung und Bilanzwesen“ beschäftigen. Alle drei Prüfungsarbeiten können sich auch auf andere Prüfungsgebiete erstrecken.
Die Prüfungsnoten gehen von Note 1 (= sehr gut, eine hervorragende Leistung) bis Note 6 (= ungenügend, eine völlig unbrauchbare Leistung). Bei einer Gesamtnote von mehr als 4,5 ist die Prüfung nicht bestanden und der Teilnehmer wird von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen.
„Buchführung und Bilanzwesen“ ist damit Hauptinhalt der Prüfung am 3. Prüfungstag. Die Steuerberaterprüfung ist jährlich einmal durchzuführen; die Termine sind jeweils Anfang Oktober.
2. Die Prüfungsinhalte der letzten zehn Jahre – Rechtsformen 2006 bis 2015
Die Prüfungen der letzten zehn ...