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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 399/15

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens (§ 7a Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch [SGB IV]) über die Versicherungspflicht der Klägerin zu 1) in einer für die Klägerin zu 2) erbrachten Tätigkeit als pädagogische Mitarbeiterin in der ambulanten Eingliederungshilfe zum selbständigen Wohnen (§§ 53, 54 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch [SGB XII] i.V.m. § 55 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch [SGB IX]) in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung im Zeitraum vom 1.5.2013 bis zum 3.11.2015.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 1936 Nr. 36
QAAAG-44516

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 26.10.2016 - L 8 R 399/15

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