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LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss v. - L 6 AS 225/15

Die Kläger streiten um höhere Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für einen Zeitraum (August 2010 bis Februar 2011), in dem zwischenzeitlich zurückgeforderte Unterhaltsvorschussleistungen als Einkommen angerechnet wurden.

Fundstelle(n):
ZAAAG-44500

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 25.05.2016 - L 6 AS 225/15

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