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GK Nr. 5 vom Seite 4

Money, Money, Money – Die Ausbildungsvergütung

Dipl.-Hdl. Lars Wächter; Kassel

„I work all night, I work all day, to pay the bills I have to pay. Ain’t it sad? And still there never seems to be a single penny left for me. That’s too bad!“ Dieses von der Pop-Band ABBA beklagte Dilemma ist auch Azubis bestens bekannt. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht wegen des besonderen Schutzbedürfnisses von Auszubildenden einen Anspruch auf eine „angemessene“ Ausbildungsvergütung vor. Die Praxis zeigt, dass Auszubildende immer wieder Fragen zum Thema Ausbildungsvergütung haben.

Ein praktischer Fall

In der Berufsschule vergleichen die Auszubildenden Jana und Laura, die im August 2016 ihre Ausbildung zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel bei zwei nordhessischen Großhandelsunternehmen begonnen haben, ihren Ausbildungsvertrag. Dabei stellt Jana fest, dass ihre Vergütung stark von Lauras abweicht:

Aus dem Berufsausbildungsvertrag von Jana:

Der/die Auszubildende zahlt dem/der Auszubildenden eine angemessene Vergütung (§ 5); diese beträgt zurzeit monatlich brutto

675,00 € im ersten

727,00 € im zweiten

805,00 € im dritten

Ausbildungsjahr.

Aus dem Berufsausbildungsvertrag von Laura:

Der/die Auszubildende zahlt dem/der Auszubildenden eine angemessene Vergütung (§ 5); diese beträgt zurzeit monatlich brutto

831,00 ...