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IWB Nr. 9 vom Seite 339

Bi- und multilaterale Vorabverständigungsverfahren in Russland

Erstmaliger Zugang zu internationalen Verhandlungen

Susann van der Ham und Svetlana Kuzmina

Das russische Steuerrecht sieht bereits seit einigen Jahren die Möglichkeit der Durchführung von bilateralen Vorabverständigungsverfahren (Advance Pricing Agreements – APA) vor. Allerdings wurden bisher nur sehr wenige Verfahren beantragt, was nicht zuletzt daran liegt, dass es bisher an einer Verfahrensanweisung zur Abwicklung solcher Verfahren in Russland mangelte. Die russische Finanzverwaltung hat das Vorgehen für bilaterale Vorabverständigungsverfahren nun konkretisiert und der Öffentlichkeit am einen Entwurf einer Verfahrensanweisung für bi- und multilaterale Vorabverständigungsverfahren zur Kommentierung vorgelegt. Somit öffnet die Russische Föderation erstmalig den Weg für die internationalen Verhandlungen mit ausländischen Steuerbehörden.

Kernaussagen
  • Russland hat Verfahrensvorschriften zur Durchführung von Advance Pricing Agreements vorgelegt.

  • Der vorgesehene Ablauf entspricht im Wesentlichen den OECD-Empfehlungen.

  • Die vorzulegenden Unterlagen sind jedoch deutlich umfangreicher als nach den international praktizierten Regelungen.

I. Bisherige Situation

[i]Möglichkeit zu Vorabverständigungsverfahren besteht erst seit 2012In Russland gibt es seit Einführung der Verrechnungspreisregelungen am g...

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Bi- und multilaterale Vorabverständigungsverfahren in Russland

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