IFRS Essentials
4. Aufl. 2017
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IFRS 13 Ermittlung beizulegender Zeitwerte
1. Einleitung und Anwendungsbereich
IFRS 13 definiert den Begriff „beizulegender Zeitwert“ („fair value“), stellt ein Rahmenkonzept für die Ermittlung beizulegender Zeitwerte bereit und verlangt Angaben zur Ermittlung beizulegender Zeitwerte (IFRS 13.1 und 13.IN4).
Eine detaillierte Erörterung der Ermittlung beizulegender Zeitwerte kann nicht in einem einzigen Abschnitts eines Buches erfolgen. Dies würde vielmehr ein eigenes Werk erfordern. Im vorliegenden Abschnitt werden daher lediglich die Grundlagen der Ermittlung beizulegender Zeitwerte (und nicht jedes Detail) erläutert.
IFRS 13 ist grundsätzlich anzuwenden, wenn ein anderer Standard Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert bzw. Angaben zur Ermittlung beizulegender Zeitwerte erlaubt oder verlangt (inkl. Bewertungsmaßstäbe wie z. B. der beizulegende Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten, welche auf dem Begriff des beizulegenden Zeitwerts basieren, und Angaben über derartige Bewertungsmaßstäbe). IFRS 13 sieht nicht – zusätzlich zu den bereits nach anderen Standards erlaubten oder verlangten Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert – weitere Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert vor (IFRS 13.5, 13.IN2 und 13.IN4).
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