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Latente Steuern bei unverzinslichem und „ewigem“ Gesellschafterdarlehen
I. Sachverhalt
Gesellschafter G gewährt dem Unternehmen T am ein unverzinsliches Darlehen von 300 T€. Das Darlehen ist nur im Falle der Eröffnung einer Insolvenz über das Vermögen der T zurückzuzahlen.
In der Steuerbilanz wird das Darlehen wegen § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG mit dem abgezinsten Wert angesetzt. Maßgeblich ist ein Vervielfältiger von 0,503. Hieraus ergibt sich ein abgezinster Betrag von 151 T€. Sofort einkommenswirksam sind demnach 149 T€. Der Steuersatz beträgt 30 %.
II. Fragestellungen
Wie ist das Darlehen in der IFRS-Bilanz der T unter der Prämisse zu bilanzieren, dass es höchstwahrscheinlich nie zu einer Rückzahlung kommen wird?
Resultieren aus den Abweichungen zur Steuerbilanz latente Steuern?
III. Lösungshinweise
1. Bilanzierung nach IFRS
T hat zunächst zu klären, ob das aufgenommene Darlehen Eigen- oder Fremdkapital darstellt. Als Eigenkapital gilt es gem. IAS 32.16 nur dann, wenn es keine vertragliche Verpflichtung enthält, flüssige Mittel (oder einen anderen finanziellen Vermögenswert) zu liefern.
Das Darlehen ist dadurch gekennzeichnet, dass die entsprechende Verpflichtung von der Insolvenzeröffnung und damit von einem ungewissen künftigen Ereignis abhängt. Derartige ...