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NWB Nr. 19 vom Seite 1429

Förderung von „Mieterstrom“ aus Solaranlagen

[i] BMWi, Pressemitteilung vom 26.4.2017 Das Bundeskabinett hat am den vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Förderung von Mieterstrom beschlossen.

[i]Einführung eines MieterstromzuschlagsZukünftig sollen auch Mieter die Möglichkeit haben, von Strom aus Photovoltaik-Anlagen vom Hausdach zu profitieren. Wenn beispielsweise ein Vermieter eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert, kann er den so erzeugten Strom an seine Mieter liefern. Das ist zwar auch heute möglich, rechnet sich aber für die meisten Vermieter nicht. Diese Lücke wird nun durch die Einführung eines Mieterstromzuschlags geschlossen.

[i]Höhe des Zuschlags soll zwischen 3,8 Cent/kWh und 2,75 Cent/kWh liegenMieterstrom aus Photovoltaik-Anlagen wird voraussichtlich noch in diesem Jahr förderfähig. Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der in einem Blockheizkraftwerk oder in einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher (insbesondere Mieter) in diesem Wohngebäude geliefert wird. Die Höhe des Mieterstromzuschlags hängt von der Größe der Solaranlage und dem Photovoltaik-Zubau insgesamt ab und liegt voraussichtlich zwischen 3,8 Cent/kWh und 2,75 Cent/kWh. Der von den Mietern nicht verbrauchte Strom wird ins Netz der allgemei...

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