Online-Nachricht - Mittwoch, 03.05.2017

RückAbzinsV | Abzinsungszinssätze für April 2017

Die Abzinsungszinssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB für April 2017 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.

Nach BilMoG sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.

Zu den Abzinsungszinssätzen

Quelle: Deutsche Bundesbank

Fundstelle(n):
NWB NAAAG-43999