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IWB Nr. 15 vom Seite 548

Organe der Europäischen Union – Teil I

StB/Dipl.-Wirtschaftsjurist Thorsten Wagemann, München

Dieser Lexikonbeitrag ist unter Umständen veraltet. Sein Inhalt ist unverändert auf dem Stand der gedruckten IWB-Ausgabe, in der er veröffentlicht worden ist. Die aktualisierten und weiteren Stichworte des Lexikons des internationalen Steuerrechts mit dem Stand 2019 finden Sie jetzt hier.

I. Das Europäische Parlament

1. Zweck und rechtliche Grundlagen

[i]„Legislative“ der Europäischen UnionDas EU-Parlament mit Sitz in Straßburg – und weiteren Arbeitsorten in Brüssel und Luxemburg – ist zusammen mit dem Rat der EU das gesetzgeberische Organ innerhalb der EU. Es dient als die unmittelbare Vertretung der Bürger Europas und steht damit für die direkte europäische Demokratie. Die gesetzlichen Grundlagen des EU-Parlaments sind in Art. 14 EUV (allgemeine Aufgaben und Aufbau) sowie in den Art. 223 ff. AEUV (insbesondere Funktionen im Gesetzgebungsverfahren) geregelt.

2. Aufbau des EU-Parlaments

[i]Zurzeit entsenden die 28 Mitgliedstaaten 751 ParlamentarierDas EU-Parlament wird alle fünf Jahre im Rahmen der Europawahlen gewählt. Inklusive des Parlamentspräsidenten hat das EU-Parlament 751 Abgeordnete, durch die 28 EU-Mitgliedstaaten vertreten werden (Stand 2017). Die Anzahl der Abgeordneten je EU-Mitgliedstaat richtet sich nach der jeweiligen Bevölkerungsanzahl; hier...

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