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FG Rheinland-Pfalz 07.12.2016 1 K 1912/14, BBK 9/2017 S. 397

Bilanzierung | Begrenzung der Rückstellungen in der Steuerbilanz auf den Handelsbilanzwert

Rückstellungen in der Steuerbilanz dürfen seit dem Inkrafttreten des BilMoG den Wert der Rückstellung in der Handelsbilanz nicht mehr übersteigen. Dies hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden und mit dem Wortlaut des § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG begründet. Danach darf die steuerliche Rückstellung nämlich „höchstens insbesondere“ den in § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG genannten Wert betragen. Ist der handelsbilanzielle Wert niedriger, darf also nur der handelsbilanzielle Wert angesetzt werden.

[i]Gesetzesbegründung und BFHAuch die Gesetzesbegründung zu § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG spricht nach dem FG für eine Begrenzung des steuerbilanziellen Werts auf den handelsbilanziellen Wert. Außerdem stützt sich das FG auf eine Entscheidung des BFH aus dem Jahr 2012: Danach werde der Maßgeblichkeitsgrundsatz, der zu einer Übernahme des handelsrechtlichen Rückstellungswertes ...

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