Fallsammlung Internationales Steuerrecht
12. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kapitel 6: Außensteuergesetz
Fall 122 – Berichtigung von Einkünften – Geschäftsbeziehungen – Verrechnungspreise (§ 1 AStG)
Sachverhalt
Die Motor-AG hat Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland. Sie hat mehrere Tochtergesellschaften im In- und Ausland. Im Januar 01 hatte sie in den Niederlanden die R-BV gegründet, eine niederländische Kapitalgesellschaft, deren einzige Gesellschafterin die Motor-AG war. Die R-BV sollte im Wesentlichen als Konzern-Finanzierungsgesellschaft fungieren; ihr autorisiertes Kapital belief sich auf 200 000 €.
Die R-BV nahm im Februar 01 eine Anleihe in Höhe von 250 Mio. € auf und zeichnete entsprechende Schuldverschreibungen. Die Motor-AG übernahm eine unbedingte und unwiderrufliche Garantie für die ordnungsgemäße Bedienung der sich aus den Schuldverschreibungen ergebenden Verbindlichkeiten. Im April 01 gewährte die R-BV der Motor-AG ein Darlehen in Höhe des Anleihebetrags. Die Darlehensbedingungen waren fremdüblich.
Für die Übernahme der Garantie berechnete die Motor-AG der R-BV kein Entgelt. Das FA nimmt nach einer Betriebsprüfung dagegen an, dass für diese Leistung zwischen fremden Dritten ein Entgelt vereinbart worden wäre. Es ...