Fallsammlung Internationales Steuerrecht
12. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kapitel 5: OECD-Musterabkommen
Fall 48
Persönlicher Geltungsbereich und Personengesellschaften (Art. 1, 3, 4 OECD-MA)
Sachverhalt
Daniel Bauer, wohnhaft in Frankfurt, ist Kommanditist der Bauer GmbH & Co. KG, Darmstadt, die Luftballons und deren Zubehör herstellt. Die KG unterhält in Wien eine Betriebstätte.
Frage
Ist die KG für das DBA-Österreich abkommensberechtigt?
Abwandlung
Die Betriebstätte befindet sich in
Brüssel/Belgien.
Lehrbuch Internationales Steuerrecht, Kapitel 3.6.1.1, Kapitel 3.6.1.5
Lösung
Das OECD-MA und ihm folgend die Mehrzahl der deutschen DBA gewähren einen Abkommensschutz „Personen, die in einem … oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind“. Der Ausdruck „Person“ wird in Art. 3 Abs. 1 Buchst. a) OECD-MA erläutert; danach fallen auch „alle anderen Personenvereinigungen“ unter diesen Begriff und somit auch die KG und weitere Personengesellschaften wie z. B. OHG, GbR. In Art. 4 OECD-MA wird der Begriff „Ansässige Person“ definiert. Nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 OECD-MA muss die Person selbst aufgrund verschiedener, im Abkommen aufgeführter Merkmale steuerpflichtig sein: Die Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie nach dem Recht dieses Staates dort aufgrund ihres Wohnsitzes, ihr...