Online-Nachricht - Mittwoch, 26.04.2017

Arbeitsrecht | Mindestlöhne in der Pflege sollen steigen (BMAS)

Am hat sich die Pflegekommission auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege geeinigt.

Hintergrund: Der Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gehören Vertreter der privaten, öffentlich-rechtlichen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber bzw. Dienstgeber und Arbeitnehmer bzw. Dienstnehmer sind paritätisch vertreten.

Hierzu führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weiter aus:

  • Ab soll der Mindestlohn auf 10,55 € pro Stunde im Westen und 10,05 € im Osten steigen. In zwei Schritten soll er bis Januar 2020 weiter wachsen und dann 11,35 € pro Stunde im Westen und 10,85 € im Osten betragen.

  • Von der Erhöhung profitieren gerade Pflegehilfskräfte.

  • In Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen, arbeiten derzeit rund 900.000 Beschäftigte.

  • Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht gilt (zum Beispiel in Privathaushalten), gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.

Quelle: BMAS online (Sc)

Fundstelle(n):
NWB GAAAG-43569