Arbeitsrecht | Mindestlöhne in der Pflege sollen steigen (BMAS)
Am hat sich die Pflegekommission auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege geeinigt.
Hintergrund: Der Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gehören Vertreter der privaten, öffentlich-rechtlichen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber bzw. Dienstgeber und Arbeitnehmer bzw. Dienstnehmer sind paritätisch vertreten.
Hierzu führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weiter aus:
Ab soll der Mindestlohn auf 10,55 € pro Stunde im Westen und 10,05 € im Osten steigen. In zwei Schritten soll er bis Januar 2020 weiter wachsen und dann 11,35 € pro Stunde im Westen und 10,85 € im Osten betragen.
Von der Erhöhung profitieren gerade Pflegehilfskräfte.
In Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen, arbeiten derzeit rund 900.000 Beschäftigte.
Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht gilt (zum Beispiel in Privathaushalten), gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.
Quelle: BMAS online (Sc)
Fundstelle(n):
NWB GAAAG-43569