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NWB Nr. 18 vom Seite 1371

Wichtige Klarstellungen zu Unterhaltsberechnungen beim Wechselmodell

BGH, Beschluss vom 11.1.2017 - XII ZB 565/15

Dr. Wolfram Viefhues

Der NWB GAAAG-36911 eine Reihe von wichtigen Klarstellungen zu Unterhaltsberechnungen beim Wechselmodell getroffen. Die praktische Bedeutung dieser BGH-Rechtsprechung wird in Zukunft deutlich wachsen. Grund hierfür ist eine weitere Entscheidung des BGH zum Wechselmodell ( NWB SAAAG-40639). Während nach bisher absolut herrschender Ansicht der Oberlandesgerichte ein Wechselmodell nicht gegen den Willen des anderen Elternteils angeordnet werden konnte, hat der BGH jetzt gegenteilig entschieden; ein Wechselmodell kann nunmehr nämlich durch eine gerichtliche Umgangsregelung auch gegen den Willen des anderen Elternteils angeordnet werden. Der andere Elternteil hat also kein Vetorecht. Dies wird in der Praxis dazu führen, dass Wechselmodelle in verstärktem Maße angestrebt werden. Daher sollten die Auswirkungen einer solchen Entscheidung auf der unterhaltsrechtlichen Ebene bekannt sein und vorher sorgfältig bedacht werden.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Bedarf des Kindes beim Wechselmodell

1. Auswirkungen der beiderseitigen Erwerbsobliegenheit

Der BGH hat erneut die beiderseitige Erwerbsobliegenheit der Eltern bestätigt. In der Praxis wird diese Konsequenz des Wechselmodells vielfach übersehen, die sich vor allem auch auf den Ehegattenunterhalt bezieht. Denn danach kann sich letztlich kein Elternteil auf den Tatbestand des

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