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FG Baden-Württemberg 07.10.2015 1 K 2833/12, IWB 8/2017 S. 282

FG Baden-Württemberg | Unbeschränkte Steuerpflicht bei mehreren Wohnsitzen?

Ein inländischer Wohnsitz führt zur unbeschränkten Einkommensteuerpflicht. Dies gilt dann nicht, wenn sich eine weitere Wohnung nebst Lebensmittelpunkt im Ausland befindet und der Steuerpflichtige nach einem DBA dort als ansässig gilt.

Hinweis:

Im Streitfall lebte der Kl. seit 2002 in Rumänien und war dort beruflich als Architekt tätig. In Deutschland erklärte er Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Tonstudio), aus selbständiger Arbeit sowie aus VuV diverser Objekte. Für einzelne Vermietungsobjekte erklärte er langfristige Verluste. Das Finanzamt versagte dafür den Werbungskostenabzug. Das Finanzgericht ging von einer beschränkten Steuerpflicht des Kl. gem. § 1 Abs. 4 i. V. mit § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG aus. Der Kl. habe zwar eine Wohnung im Inland, aber auch einen Wohnsitz in Rumänien und dort seinen Lebensmittelpunkt, so...

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