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BFH 19.01.2017 VI R 37/15, StuB 8/2017 S. 328

Einkommen-/Lohnsteuer | Werbungskostenabzug bei Benutzung eines Privatflugzeugs

(1) Reisekosten sind insbesondere dann als Werbungskosten abziehbar, wenn der Reise ein unmittelbarer beruflicher Anlass (z. B. das Aufsuchen eines Geschäftsfreunds) zugrunde liegt und die Verfolgung privater Reiseinteressen nicht den Schwerpunkt der Reise bildet (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). (2) Nutzt der Stpfl. ein selbst gesteuertes Privatflugzeug für beruflich veranlasste Reisen, kann es sich bei den Flugkosten um Aufwendungen handeln, die die Lebensführung i. S. der §§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7, 9 Abs. 5 Satz 1 EStG berühren. (3) Ob ein unangemessener beruflicher Aufwand i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 i. V. mit § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG vorliegt, ist danach zu beurteilen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Stpfl. – ungeachtet seiner Freiheit, den Umfang seiner Erwerbsaufwendungen selbst bestimmen zu dürfen ...BStBl 2014 II S. 679

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