Online-Nachricht - Donnerstag, 20.04.2017

Erwerbsminderungsrente | Verlängerte Zurechnungszeit (hib)

Die Bundesregierung plant verbesserte Leistungen für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente. Das ist das Ziel eines nun vorgelegten Gesetzentwurfes (BT-Drucks. 18/11926).

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes:

  • Die sogenannte Zurechnungszeit für Rentenzugänge wird schrittweise auf das vollendete 65. Lebensjahr verlängert. Wer aus gesundheitlichen Gründen nur noch teilweise oder gar nicht mehr arbeiten kann, wird bei der Höhe der Erwerbsminderungsrente künftig so gestellt, als hätte er bis zum Alter von 65 Jahren (bisher 62 Jahre) mit dem bis zur Erwerbsminderung erzielten durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet.

  • Die schrittweise Erhöhung gilt für Rentenneuzugänge ab 2018 und soll 2024 abgeschlossen sein.

  • Diese Verlängerung der Zurechnungszeit wird auch in der Alterssicherung der Landwirte eingeführt. Das Verfahren zur Meldung von versicherungspflichtigen Handwerkern wird optimiert.

  • Durch den sich im Zeitverlauf aufbauenden Rentenbestand mit verbesserten Leistungen steigen die Mehrausgaben längerfristig auf rund 1,5 Mrd. € im Jahr 2030 und auf rund 3,2 Mrd. € im Jahr 2045 an.

Quelle: Heute im Bundestag 247/2017 (Sc)

Fundstelle(n):
NWB DAAAG-43155