Klausur-Leitfaden Abgabenordnung
2. Aufl. 2017
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I. Gegenstand der AO-Prüfungsklausuren
1. Die AO-Klausur als Teil der Steuerberaterprüfung
Die erste Klausur, die Sie in der Steuerberaterprüfung schreiben, enthält „Aufgaben aus dem Verfahrensrecht und anderen Steuerrechtsgebieten“. Sie besteht aus einem AO/FGO-Teil, einem USt-Teil und einem ErbSt-Teil. Insgesamt werden in der Klausur 100 Punkte vergeben. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Zeitstunden.
Der AO/FGO-Teil besteht aus einem längeren oder mehreren kürzeren Sachverhalten mit jeweils einer oder mehreren Aufgaben. In der Regel können hier 35 Punkte erzielt werden. Fast alle diese Punkte erhalten Sie für eine überzeugende Darstellung des Lösungswegs. Für die Formulierung des zutreffenden Endergebnisses gibt es gewöhnlich einen Punkt. Bei AO-Klausuren ist also der Weg das Ziel. Für die Bearbeitung des AO/FGO-Teils sollten Sie ca. zwei Zeitstunden anberaumen.
2. Die Prüfungsschwerpunkte der letzten zehn Jahre (Stand 2017)
Aus den AO-Prüfungsklausuren von 2007/2008 bis 2016/2017 ergeben sich folgende Prüfungsschwerpunkte:
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Prüfungsgebiet | Gewichtung in den Prüfungsklausuren der letzten
zehn Jahren | Siehe
dazu |
Einspruchsverfahren
(§§ |