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Arbeitshilfe April 2017

Kein Steuererlass bei einem sanierungsbedingten Forderungsverzicht ohne besonderen Härtefall nach Abschaffung von § 3 Nr. 66 EStG?

Ist der Gewinn des Klägers aus dem Forderungsverzicht eines seiner Gläubigerbanken als Sanierungsgewinn im Sinne der aufgehobenen Vorschrift des § 3 Nr. 66 EStG anzusehen und die darauf beruhende Steuer gemäß /03, BStBl I 2003, 240 zu erlassen?

Hinweis: Nach Entscheidung des Großen Senats des BFH durch wird das Verfahren X R 38/15 fortgeführt.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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