Arbeitshilfe - Stand: 04.06.2020

Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens - Tierhaltungsgemeinschaft i.S.d. § 51a BewG

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Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens - Tierhaltungsgemeinschaft i.S.d. § 51a BewG:

1. Liegt eine Tierhaltungsgemeinschaft in Form einer KG vor, wenn die beteiligten Landwirte zugleich Gesellschafter einer personenidentischen GbR sind, der sie ihren Grund und Boden zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung überlassen haben und die nicht an der KG beteiligte GbR mit Zustimmung der Gesellschafter ausreichend Vieheinheiten auf die KG überträgt?

2. Kann ein Betrieb allein eine Tierhaltungsgemeinschaft nach § 51a BewG bilden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
VAAAG-43016