Kommunale Steuern
1. Aufl. 2017
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§ 20 Grenzen der Ausübung der Kompetenz zur Erhebung einer Spielgerätesteuer
I. Unionsrechtliches Charakteridentitätsverbot (Art. 401 MwStSystRL)
1Die Erhebung einer Spielgerätesteuer verstößt nicht gegen Art. 401 MwStSystRL. Denn eine Spielgerätesteuer hat nach ständiger nationaler Rechtsprechung nicht den Charakter einer Umsatzsteuer im Sinne dieser Vorschrift. Auch der Gerichtshof der Europäischen Union hat dies als unstreitig angesehen. Das Bundesverfassungsgericht hat unter Bezugnahme auf das betreffende Urteil ebenfalls den Charakter der Spielgerätesteuer als Umsatzsteuer verneint. Es kann dahinstehen, ob von den wesentlichen Merkmalen einer Umsatzsteuer im Sinne des Art. 401 MwStSystRL (dazu Erster Teil § 3 Rn. 1) dasjenige der Proportionalität erfüllt ist, wenn die Steuer in Höhe eines festen Prozentsatzes auf das Einspielergebnis oder den Spieleinsatz erhoben wird. Jedenfalls erfüllt die Spielgerätesteuer die weiteren wesentlichen Merkmale einer Umsatzsteuer nicht: Sie wird nicht allgemein, sondern nur für bestimmte Geldspielgeräte im Gebiet der Kommune erhoben. Des Weiteren wird sie nur auf einer Stufe erhoben. Schließlich ist sie strukturell nicht auf einen Vorsteuerabzug angelegt.