Angela Henke

Kommunale Steuern

1. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-00451-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66851-7

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Kommunale Steuern (1. Auflage)

Die Übernachtungsteuer – volkstümlich „Bettensteuer“ genannt – wird auch unter folgenden Bezeichnungen erhoben:

  • Beherbergungsteuer,

  • Beherbergungsabgabe,

  • Übernachtungsabgabe,

  • Kulturförderabgabe,

  • Kulturtaxe,

  • Kultur- und Tourismustaxe,

  • Kultur- und Tourismusförderabgabe,

  • Tourismusförderabgabe,

  • Tourismusfördersteuer,

  • „City Tax“.

„Vorreiterin“ war im Jahr 2005 die Stadt Weimar. Einen „Anschub“ erlebte die Übernachtungsteuer, nachdem zum der Umsatzsteuersatz für „die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen“ auf 7 % ermäßigt wurde (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG), wodurch der Gemeindeanteil am Umsatzsteueraufkommen (dazu Erster Teil § 1 Rn. 1) sank.

§ 9 Landesgesetzliche Grundlagen für die Erhebung von Übernachtungsteuern

1In Berlin, Bremen und Hamburg werden Übernachtungsteuern auf der Grundlage spezieller Landesgesetze erhoben:

  • Berlin: Gesetz über eine Übernachtungsteuer in Berlin (Übernachtungsteuergesetz) vom (Zuständigkeit: Finanzamt Marzahn-Hellersdorf),

  • Bremen: Bremisches Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe („Citytax“) vom , zuletzt geändert dur...