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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 1725/14 EFG 2017 S. 724 Nr. 9

Gesetze: EStG § 17 Abs. 1, EStG § 17 Abs. 2 Satz 1

Steuerliche Behandlung des Erwerbs eigener Anteile auf der Ebene des ausscheidenden Gesellschafters

Leitsatz

1. Der Erwerb eigener Anteile ist bei dem ausscheidenden Anteilseigner (weiterhin) ein Veräußerungsgeschäft gemäß § 17 Abs. 1 EStG, welches nach allgemeinen Grundsätzen der Besteuerung unterliegt. Die Änderungen durch das BilMoG vom 25. Mai 2009 (BGBl I 2009, 1102) beinhalten keine Neuregelungen hinsichtlich der Gesellschafterebene. Die Besteuerung auf der Gesellschafterebene ist aufgrund des Trennungsprinzips von der steuerlichen Würdigung auf der Gesellschaftsebene unabhängig.

2. Nicht zu den Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB gehören thesaurierte Gewinne. Daher mindert eine von der GmbH zum Erwerb eigener Anteile gebildete Rücklage nicht den vom Anteilseigner bei der Veräußerung des Anteils an die GmbH erzielten Veräußerungsgewinn.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 6 Nr. 3
DStZ 2017 S. 395 Nr. 11
EFG 2017 S. 724 Nr. 9
WAAAG-42677

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 07.09.2016 - 1 K 1725/14

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