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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 99/13

Gesetze: UZK Art. 33 Abs. 1 Unterabs. 1 UZK-DA Art. 252 Satz 1 KN Unterpos. 8507 6000 900 KN Unterpos. 8517 7000 000

Verbindliche Zolltarifauskunft: Einreihung eines Akkumulators für Funkgeräte

Leitsatz

Eine Ware, bestehend aus einem Lithium-Ionen-Akkumulator, einer Leiterplatte (mit u. a. einem Thermistor, einer Batterieschutzschaltung und diversen programmierten Speicherbausteinen) und einem an die Form bestimmter Funkgeräte angepassten Kunststoffgehäuse mit elektrischen Kontaktflächen und Arretierungsvorrichtungen ist als Lithium-Ionen-Akkumulator in die Unterposition 8507 6000 900 einzureihen.

Fundstelle(n):
SAAAG-42674

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 07.02.2017 - 4 K 99/13

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