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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 3 K 1062/16 EFG 2017 S. 821 Nr. 10

Gesetze: EStG § 8 Abs. 2, EStG § 8 Abs. 3

Fahrvergünstigungen für Ruhestandsbeamte der Deutschen Bahn AG als geldwerter Vorteil - Rabattfreibetrag

Leitsatz

1. Auf Fahrvergünstigungen, die die Deutsche Bahn AG Ruhestandsbeamten des Bundeseisenbahnvermögens gewährt, ist gemäß § 12 Abs. 8 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes der Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG entsprechend anwendbar.

2. Dienstleistungen der Bahn sind die Beförderung von Personen und Waren auf der Schiene, unabhängig davon, mit welcher Fahrkarte und mit welchem Tarif dies erfolgt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 821 Nr. 10
IAAAG-42232

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 01.12.2016 - 3 K 1062/16

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