Fahrvergünstigungen für Ruhestandsbeamte
der Deutschen Bahn AG als geldwerter Vorteil - Rabattfreibetrag
Leitsatz
1. Auf Fahrvergünstigungen,
die die Deutsche Bahn AG Ruhestandsbeamten des Bundeseisenbahnvermögens
gewährt, ist gemäß § 12 Abs. 8 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes
der Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG entsprechend anwendbar.
2. Dienstleistungen der Bahn
sind die Beförderung von Personen und Waren auf der Schiene, unabhängig
davon, mit welcher Fahrkarte und mit welchem Tarif dies erfolgt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): IAAAG-42232
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