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BFH 15.12.2016 V R 14/16, StuB 7/2017 S. 291

Umsatzsteuer | Umsatzsteuerrechtliche Organschaft in der Insolvenz

(1) Mit der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Organträgers endet die Organschaft. (2) Unabhängig von den Verhältnissen beim Organträger endet die Organschaft jedenfalls mit der Insolvenzeröffnung bei der Organgesellschaft. (3) Die Bestellung eines Sachwalters im Rahmen der Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO in den Insolvenzverfahren des bisherigen Organträgers und der bisherigen Organgesellschaft ändert hieran nichts (Bezug: § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG; §§ 270 ff., § 276a InsO; Art. 11 MwStSystRL).

Praxishinweise

Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG wird die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht selbständig ausgeübt, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft). Organträger und Organgesellschaft werden wie ein einhe...

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