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BFH 28.09.2016 II R 64/14, StuB 7/2017 S. 290

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Bewertung einer Gesellschafterforderung für Zwecke der Erbschaftsteuer; Anforderungen an qualifizierten Rangrücktritt

(1) Für die Bestands- und Wertermittlung des Betriebsvermögens für Zwecke der Erbschaftsteuer sind bis zum die Steuerbilanzwerte maßgebend, die unter Zugrundelegung der ertragsteuerrechtlichen Bilanzierungs- und Gewinnermittlungsvorschriften zutreffend sind. (2) Erwirbt der Erbe eine Kommanditbeteiligung des Erblassers, ist eine zum Sonderbetriebsvermögen des Erblassers gehörende Forderung gegenüber der Gesellschaft im Falle des Fortbestehens der Gesellschaft grundsätzlich mit dem Nennwert der Besteuerung zugrunde zu legen, selbst wenn die Forderung zum Zeitpunkt des Ablebens des Erblassers wertlos ist. (3) Die Forderung ist nicht anzusetzen, wenn die ihr gegenüber stehende Verbindlichkeit der Gesellschaft wegen einer vom Erblasser geschlossenen qualifizierten Rangrück...

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