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IWB Nr. 7 vom Seite 241

Neue OECD-Richtlinien zur Gewinnaufteilung bei Vertreterbetriebsstätten

Prof. Dr. Heinz-Klaus Kroppen und Susann van der Ham

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 257Die OECD will der Umgehung einer Betriebsstättenbegründung, insbesondere durch sog. Kommissionärsmodelle, einen Riegel vorschieben. Sie hat das vermeintliche Problem gleich zweifach im Rahmen des BEPS-Projekts adressiert: unter BEPS-Aktionspunkt 7 und auch im Rahmen der BEPS-Aktionspunkte 8–10. Dabei wurde offenbar versäumt, die Ergebnisse zu koordinieren. Die Ziele, schädliche Steuervermeidungspraktiken zu verhindern und das Besteuerungspotenzial im Quellenstaat gleichermaßen zu sichern, werden daher wohl verfehlt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Neuer Vertreterbetriebsstättenbegriff

[i]Kommissionäre können Vertreterbetriebsstätten des Kommittenten begründenDie neue Definition der Vertreterbetriebsstätte basiert weiterhin auf der abhängigen Person mit Abschlussvollmacht. Daneben wird aber die faktische Abschlussvollmacht in die Abkommensdefinition aufgenommen und deutlich erweitert. So werden zukünftig Situationen erfasst, in denen explizit keine Abschlussvollmacht vorliegt, aber vor Ort die wesentliche Rolle beim Abschluss der Verträge ausgeübt wird.

Der Begriff der Unabhängigkeit wird eingeengt und schließt künftig Personen, die (fast) ausschließlich für eine oder mehrere verbundene ...

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