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KSR Nr. 4 vom Seite 9

Insolvenzanfechtung

Berichtung des Vorsteuerabzugs als Masseverbindlichkeit

Peter Mann

Wird ein Unternehmen insolvent, kommt es für die bereits bezogenen, aber noch nicht bezahlten Eingangsleistungen zu einer Vorsteuerkorrektur nach § 17 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Satz 2 UStG, soweit die Vorsteuer aus den Eingangsleistungen bereits beansprucht wurde. Im vorliegenden Sachverhalt hatte der Gemeinschuldner die Eingangsleistung bereits bezahlt und den Vorsteuerabzug daraus geltend gemacht. Durch Anfechtung nach §§ 129 InsO kam es allerdings zu einer Rückabwicklung dieser Zahlung. Der BFH hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, wie in diesem Fall die Vorsteuerkorrektur nach § 17 UStG beim Gemeinschuldner zu erfolgen hat.

Ausgangssachverhalt

Zwischen dem Insolvenzverwalter und der Finanzverwaltung war die Behandlung von Vorsteuerberichtigungen streitig. Am wurde über das Vermögen eines Einzelunternehmers das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Gemeinschuldner war zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt. Der Insolvenzverwalter reichte für die Insolvenzmasse eine Umsatzsteuererklärung für den Zeitraum vom 12.5. bis zum ein. Daraus ergab sich eine Umsatzsteuer von ca. 177 € als Masseverbindlichkeit. Außerdem reichte der Insolvenzverwalter unter der Steuernumm...

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