Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Auswirkungen von Bonusprogrammen der gesetzlichen Krankenkassen
Das BMF hat zu den Auswirkungen der Teilnahme an Bonusprogrammen der gesetzlichen Krankenversicherung auf die Einkommensbesteuerung nach der durch das (BStBl 2016 II S. 989) geänderten Rechtslage Stellung genommen. Betroffene müssen laut BMF zunächst nichts veranlassen. Wurden gesetzlich Krankenversicherten Kosten für zusätzliche gesundheitsfördernde Maßnahmen im Rahmen eines vom o. g. Urteil umfassten Bonusprogramms erstattet, werden sie im Laufe des Jahres 2017 eine Papierbescheinigung von ihrer Krankenversicherung erhalten, die beim Finanzamt einzureichen ist. Ein Einspruch ist nicht erforderlich. Wer keine solche Papierbescheinigung von seiner Krankenversicherung erhält, kann davon ausgehen, dass die Bonusleistungen aus dem Bonusprogramm, an dem er teilgenommen hat, von...