Online-Nachricht - Montag, 03.04.2017

Gesetzgebung | Pkw-Maut und Verkehrsteuergesetz (Bundesrat)

Nach einigen Kontroversen hat der Bundesrat das Gesetz zur Einführung der Pkw-Maut am gebilligt (BR-Drucks. Bundesrat 240/17 (Beschluss)). Die Empfehlung der Fachausschüsse, den Vermittlungsausschuss anzurufen (BR-Drucks. 240/1/17), erhielt bei der Plenarabstimmung keine Mehrheit. Die Pkw-Maut kann damit kommen.

So sieht die Maut aus:

  • Nach der Einführung der Maut ist die Nutzung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen nur noch gegen eine Gebühr möglich.

  • Ihre Höhe von maximal 130 Euro bestimmt sich nach Hubraum und Umweltfreundlichkeit der Autos.

  • Für Autofahrerinnen und Autofahrer aus dem Ausland gelten Kurzzeitvignetten. Je nach Nutzungsdauer können sie zwischen sechs verschiedenen Optionen wählen. Die Vignetten sind im Internet oder an Tankstellen erhältlich.

Hinweis:

Um die durch die Maut entstehende Belastung für deutsche Autofahrer zu reduzieren, ist eine Steuersenkung für besonders schadstoffarme Fahrzeuge (Pkw der Euro-6-Emissionsklasse) geplant. Hierzu hat der Bundestag das Gesetz zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes beschlossen, das der Bundesrat am ebenfalls gebilligt hat (BR-Drucks. 241/17).

Beide Gesetze werden nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Das Gesetz zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, das Gesetz zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes am zweiten Tag nach dessen Verkündung.

Quelle: Plenum KOMPAKT vom (il)

Fundstelle(n):
NWB RAAAG-41698