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BFH 13.12.2016 X R 18/12, NWB 14/2017 S. 986

Einkommensteuer | Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Einkünfte aus der Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn die Vermietung ohne den Gewerbebetrieb nicht denkbar wäre. (2) Ein steuerlich berücksichtigungsfähiges Arbeitszimmer unterscheidet sich von einer nicht berücksichtigungsfähigen Arbeitsecke durch eine feste bauliche Abgrenzung gegen die privat genutzten Teile der Wohnung.

Anmerkung:

Für die Kläger ist der schlimmste denkbare Fall eingetreten. Bezüglich ihrer Aufwendungen für das vermietete häusliche Arbeitszimmer trifft sie das Abzugsverbot, weil der Raum vom privaten Wohnbereich nicht ausreichend abgetrennt ist, und hinsichtlich der Zuordnung zu den gewerblichen Einkünften werde...

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