Arbeitshilfe Juli 2019

Steuerbefreiung des Erwerbs eines Familienwohnheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG, das nicht sofort zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden kann?

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Steuerbefreiung des Erwerbs eines Familienwohnheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG, das nicht sofort zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden kann:

Wie sind die Begriffe "zeitnahe Erbauseinandersetzung" und „unverzügliche Selbstnutzung des Familienwohnheims“ zu interpretieren, wenn eine langwierige Erbauseinandersetzung und eine Kernsanierung des Objekts erfolgen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB OAAAG-40931