Arbeitshilfe Juli 2019

Kein Verzicht auf die Aktivierung von Feldinventar im Fall des Strukturwandels vom land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zum Gewerbebetrieb?

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Hat eine Personengesellschaft, die vormals landwirtschaftliche Einkünfte bezogen und während dieser Zeit ihr Feldinventar nie aktiviert hatte, Anspruch darauf, auch nach einem Strukturwandel weiterhin von der Aktivierung des Feldinventars abzusehen? - Hat das Finanzamt sich dahingehend gebunden, indem es die Nichtaktivierung bis zur Feststellung des Strukturwandels im Rahmen einer Betriebsprüfung durch erklärungsgemäße Veranlagungen weiterhin akzeptiert hat?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB WAAAG-40895