Arbeitshilfe - Stand: 10.10.2019

Kursverluste aus dem vorzeitigen Rückkauf einer fondsgebundenen LV nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der am 31.12.2004 geltenden Fassung gehören nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen?

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Gehören Kursverluste aus dem vorzeitigen Rückkauf einer fondsgebundenen Lebensversicherung zu den Einkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der am geltenden Fassung?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
XAAAG-40886