Arbeitshilfe März 2020

Handel mit physischen Goldbarren ist Gewerbetrieb?

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Hat die nach englischem Recht gegründete und in England ansässige Tochtergesellschaft der Klägerin, einer inländischen GbR, mit dem ausschließlich mit Banken betriebenen, in erheblichem Umfang fremdfinanzierten Handel mit physischen Goldbarren sowie darauf bezogenen Sicherungsgeschäften, später ergänzt um den Handel mit Industriemetallen und sonstige Dienstleistungen, einen Gewerbebetrieb unterhalten, dessen Einkünfte bei den unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Gesellschaftern der Klägerin dem Progressionsvorbehalt unterliegen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB CAAAG-40854