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LSG Hessen Urteil v. - L 9 U 163/15

Gesetze: SGB VII § 8 Abs. 1; SGB VII § 63 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Führt ein Versicherter den Zusammenstoß mit einem Fahrzeug in Selbsttötungsabsicht herbei, handelt es sich nicht um einen Unfall im Sinne des § 8 Abs. 1 S. 2 SGB VII. Hält ein Versicherter sein Fahrzeug auf einem versicherten Weg auf freier Strecke an, ohne dass sich Gründe hierfür nachweisen lassen, wird der innere Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit unterbrochen. Der innere Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit muss im Zeitpunkt des Unfallereignisses im Vollbeweis nachgewiesen sein. Die Beweislast hierfür trägt der Versicherte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
LAAAG-40705

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Hessen, Urteil v. 20.02.2017 - L 9 U 163/15

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