Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Hessen Urteil v. - L 9 U 144/16

Gesetze: SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1; SGB VII § 2 Abs. 2 S. 1; SGB VII § 8 Abs. 1; SGB VII § 63 Abs. 1; SGB VII § 123 Abs. 1 Nr. 5; BJagdG § 23; HJagdG § 31

Leitsatz

Leitsatz:

Der Jagdaufseher ist Beschäftigter des Jagdausübungsberechtigten und steht bei Ausübung seiner Tätigkeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt unabhängig davon, ob er behördlich bestätigt ist oder nicht. Ein vom Jagdaufseher für die Durchführung einer Nachsuche angeforderter Jagdhelfer wird wie ein Beschäftigter für den Jagdausübungsberechtigten tätig und ist gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII gesetzlich versichert. Die Teilnahme an einer Nachsuche stellt aufgrund der Dauer und Gefährlichkeit der Unternehmung grundsätzlich keinen selbstverständlichen Hilfsdienst unter Verwandten dar, der zum Ausschluss vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung führt.

Fundstelle(n):
BAAAG-40704

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Hessen, Urteil v. 20.02.2017 - L 9 U 144/16

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen