Frederike Schwenke

Erbrecht

1. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-00401-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66841-8

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Erbrecht (1. Auflage)

G. Die Erbengemeinschaft

Lernziele

Nachdem Sie dieses Kapitel bearbeitet haben,

  • kennen Sie die Bedeutung der Erbengemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft;

  • haben Sie den Unterschied zwischen der Verfügung über einen einzelnen Nachlassgegenstand und der Verfügung über den Anteil am Nachlass verstanden;

  • wissen Sie in Grundzügen, was es mit der gemeinschaftlichen Verwaltung des Nachlasses auf sich hat;

  • sind Ihnen die Grundlagen zur Auseinandersetzung des Nachlasses bekannt;

  • können Sie im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung die Begriffe Teilungsanordnung, Vorausvermächtnis und Ausgleichung einordnen.

I. Die rechtliche Qualifikation der Erbengemeinschaft und die daraus resultierenden Folgen

1. Die Gesamthandsgemeinschaft

In der Praxis hat der Erblasser, sei es aufgrund seiner letztwilligen Verfügung oder kraft Gesetzes, häufig nicht nur einen, sondern mehrere Erben. Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben (§ 2032 Abs. 1 BGB). Die Erben bilden eine Erbengemeinschaft.

Bei der Erbengemeinschaft handelt es sich um eine Gesamthandsgemeinschaft. Diese hat nach h. M. keine eigene Rechtspersönlichke...