Frederike Schwenke

Erbrecht

1. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-00401-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66841-8

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Erbrecht (1. Auflage)

F. Das Pflichtteilsrecht

Lernziele

Nachdem Sie dieses Kapitel bearbeitet haben,

  • wissen Sie, wer mit welcher Pflichtteilsquote am Nachlass partizipiert;

  • ist Ihnen bekannt, dass derjenige, der eine Erbschaft ausschlägt, grundsätzlich keinen Pflichtteil verlangen kann, es hiervon aber zwei Ausnahmen gibt;

  • haben Sie in Grundzügen verstanden, was es mit dem Zusatzpflichtteil, der Anrechnung und der Ausgleichung sowie mit der Pflichtteilsergänzung auf sich hat.

I. Hintergrund

Die Testierfreiheit findet in dem Pflichtteilsrecht eine starke Einschränkung: Wenn der Erblasser seine gesetzlichen Erben durch eine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) enterben kann, so soll diesen – als den nächsten Angehörigen des Erblassers – über das Pflichtteilsrecht eine Mindestbeteiligung an dem Nachlass des Erblassers zustehen (vgl. § 2303 BGB). Diese Mindestbeteiligung besteht in der Form eines schuldrechtlichen Geldanspruchs, der sich gegen den oder die Erben richtet. Bestimmte Nachlassgegenstände kann der Pflichtteilsberechtigte nicht fordern. Mit dem Pflichtteilsrecht wird der Erbrechtsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG und der aus Art. 6 Abs. 1 GG resultierenden Fürsor...