Frederike Schwenke

Erbrecht

1. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-00401-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66841-8

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Erbrecht (1. Auflage)

D. Der Erbverzicht

Lernziele

Nachdem Sie dieses Kapitel bearbeitet haben,

  • können Sie den Erbverzicht rechtlich einordnen und ihn vom ggf. zugrundeliegenden schuldrechtlichen Abfindungsvertrag trennen;

  • können Sie den Erbverzicht von der Enterbung, der Erbunwürdigkeit, der Ausschlagung sowie der Entziehung des Pflichtteils abgrenzen;

  • kennen Sie die unterschiedlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Erbverzichts, eines Pflichtteilsverzichts und eines Zuwendungsverzichts.

I. Begriff und Hintergrund

Das BGB kennt neben dem Testament und dem Erbvertrag den Erbverzicht als Rechtsgeschäft, das zu Lebzeiten des Erblassers entsteht und Auswirkungen auf die Erbfolge hat. Bei dem Erbverzicht handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Erblasser und einem Verwandten, dem Ehegatten oder dem eingetragenen Lebenspartner, in welchem jene auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichten (§ 2346 Abs. 1 Satz 1 BGB). Nach § 2346 Abs. 2 BGB kann der Verzicht auch auf das Pflichtteilsrecht beschränkt werden (Pflichtteilsverzicht). Derjenige, der durch Testament als Erbe eingesetzt oder mit einem Vermächtnis bedacht ist, kann durch Vertrag mit dem Erblasser auf die Zuwendung verzichten (§ 2352 BGB ...