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Steuerberatung; | Mandantenschutzklausel mit angestelltem Steuerberater (§ 611 BGB)
Durch ein Versehen ist im zweiten Satz der Eilnachricht Nr.629/89 NWB F.1 S.138 ein sinnentstellender Fehler entstanden. Richtig lautet der Satz wie folgt: ,,Eine unverbindlich bedingte Konkurrenzklausel liegt nicht schon dann vor, wenn sich der Arbeitgeber - bei Weiterbestehen der Verpflichtung zur Zahlung von Karenzentschädigung - im Einzelfall vorbehält, die Zustimmung zur Betreuung von Mandanten zu erteilen.'' Wir bitten um handschriftliche Korrektur.