Aufteilung vorab entstandener Werbungskosten
in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil bei verbilligter
Vermietung
Leitsatz
1. Die
bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wegen verbilligter
Vermietung nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)
vorzunehmende Aufteilung der Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen
und einen unentgeltlichen Teil gilt auch für die vorab entstandenen
Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen).
2. Die
umgehende Renovierung und verbilligte Vermietung einer geerbten
Eigentumswohnung an den Sohn spricht - zumindest dem ersten Anschein
nach - dafür, dass insoweit keine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt
(wird im einzelnen ausgeführt).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): SAAAG-40490
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 27.01.2017 - 4 K 764/16
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