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NWB direkt Nr. 12 vom Seite 270

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Nutzung durch mehrere Steuerpflichtige

Dr. Stephan Geserich

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAG-39885 Der BFH hat seine Rechtsprechung zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Nutzung durch mehrere Steuerpflichtige geändert und entschieden, dass in einem solchen Fall jeder Nutzende seinen Aufwand als Werbungskosten geltend machen und den Höchstbetrag von 1.250 € ausschöpfen kann, wenn die Abzugsvoraussetzungen in seiner Person vorliegen ( NWB PAAAG-38327 und VI R 86/13 NWB ZAAAG-38328).

Ausführlicher Beitrag s. .

Personenbezogener Höchstbetrag: [i]Änderung der RechtsprechungNutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, kann jeder der Nutzenden seine Kosten hierfür einkünftemindernd geltend machen, sofern die Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG in seiner Person vorliegen. Soweit die Aufwendungen hierfür nicht unbeschränkt, sondern nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 erster Halbsatz EStG lediglich bis zu einem Betrag in Höhe von 1.250 € abzugsfähig sind, kann jeder Nutzer diesen Höchstbetrag ausschöpfen. Denn die Vorschrift ist personen- und nicht objektbezogen zu verstehen (Änderung der Rechtsprechung).

Zuordnung der Kosten: [i]Anteilige Verteilung der KostenNutzen Miteigentümer (Ehegatten) ein Wirtschaftsgut (hier: Arbeitszimmer) gemeinsam zur Erzielung von Einkü...

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