Online-Nachricht - Mittwoch, 15.03.2017

Einkommensteuer | Ländergruppeneinteilung für Kindergeld (Bundesregierung)

Auf die steuerrechtliche Ländergruppeneinteilung könnte auch beim Kindergeld zurückgegriffen werden, falls das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an das dortige Lebenshaltungskostenniveau angepasst werden würde. Dies teilt die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage diverser Abgeordneter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Bezug auf Kindergeldzahlungen an Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit (BT-Drucks 18/11340).

Hierzu wird weiter ausgeführt:

  • Im Steuerrecht wird "zur angemessenen und notwendigen Berücksichtigung unterschiedlicher Lebensverhältnisse im Ausland" die Ländergruppenteilung verwendet.

  • Das steuerrechtliche Einsparpotenzial bei Anwendung der Ländergruppeneinteilung wird auf 150 bis 200 Millionen Euro geschätzt, das sozialrechtliche Einsparpotenzial auf zehn bis 20 Millionen Euro.

  • "Die Bundesregierung hält eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, die die Anpassung von Familienleistungen an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes ermöglichen würde, für vereinbar mit den Vorgaben des Primärrechts der Europäischen Union", stellt die Bundesregierung fest.

  • Die Meinungsbildung in der Regierung zum konkreten Änderungsbedarf sei aber noch nicht abgeschlossen.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 155 (il)

Fundstelle(n):
NWB WAAAG-40159