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FG Baden-Württemberg Beschluss v. - 1 V 3464/16

Gesetze: UStG § 4 Nr. 21 Buchst. a, UStG § 4 Nr. 21 Buchst. b, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, EGRL 112/2006 Art. 132 Abs. 1 Buchst. j, MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. j

Ernstliche Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht von Fahrschulunterricht zum Erwerb eines PKW-Führerscheins

Leitsatz

1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob der von einer GmbH mit einem einzigen Fahrlehrer überwiegend zum Erwerb eines PKW-Führerscheins (Fahrerlaubnisklasse B) erteilte Fahrschulunterricht umsatzsteuerpflichtig ist oder ob er als „von Privatlehrern erteilter Schul- und Hochschulunterricht” nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL steuerbefreit ist (Anschluss an ; Abgrenzung vom Urteil des ).

2. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass der von einer privaten Fahrschule erteilte Fahrschulunterricht zum Erwerb eines Führerscheins nicht nach § 4 Nr. 21 Buchst. a, b UStG steuerbefreit ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 8 Nr. 40
DStRE 2018 S. 26 Nr. 1
KSR direkt 2017 S. 12 Nr. 4
XAAAG-40004

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FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 08.02.2017 - 1 V 3464/16

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